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Leinenbefreiung?

Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz

Das Hamburger Hundegesetz ist am 01. April 2006 in Kraft getreten.

Danach sind für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung, eingepflanzter Mikrochip und ein Eintrag im neuen Melderegister vorgeschrieben. Seit dem 01.01.2007 gilt die generelle Anleinpflicht.

 

Befreiung von der Anleinpflicht

Wollen Sie nun mit Ihrem Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden, so können Sie, als Vereinsmitglied, bei uns die Begleithundprüfung (BH) ablegen. Die bestandene BH ist unter anderem Voraussetzung zur Erlangung der Befreiung von der Anleinpflicht.

 

Geprüft wird z.B.

  • „Sitz“, „Platz“ und/oder „Steh“

  • „Bleib“

  • Kommen auf Zuruf

  • Konfrontation mit Joggern, Radfahrern, fremden Menschen und Hunden

        

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Haben wir Ihr Interesse geweckt?


Dann besuchen Sie uns doch einfach mal persönlich…

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